Greenwashing – Ursache und Wirkung

Durch die aktuellen Schlagzeilen rückt der Begriff „Greenwashing“ vermehrt in den Vordergrund.

Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft, der Bundesfinanzaufsicht und des Bundeskriminalamts durchsuchten Anfang der Woche die Zentralen der Deutschen Bank und deren Fonds-Tochter „DWS“ in Frankfurt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt liegt der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs im Raum. Die ESG (Environment, Social, Governance) – Konformität sei nicht eingehalten worden. Daher fällt der Vorwurf in die Kategorie des sogenannten „Greenwashings“.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing oder „Grünwaschen“ ist eine kritische Bezeichnung für die Methode, ein Unternehmen (oder im Verdachtsfall der DWS, ein oder mehrere Fonds) in der Öffentlichkeit, ohne die nötige Sachgrundlage umweltfreundlich und verantwortungsbewusst erscheinen zu lassen. So die direkte Definition des Begriffs.

Greenwashing in der Finanzbranche

Der Regulationsdruck der EU auf die Finanzbranche sucht seines Gleichen, Jahr für Jahr werden die Schrauben angezogen.

  • Mehr Anforderungen.
  • Mehr Bürokratie.
  • Engere Fristen.

Die Branche hinkt nach. Inwiefern wird durch die Regulierungen der Verbraucher noch geschützt? Wie realistisch sind die Regularien noch umzusetzen und wie schnell? Allein im Jahr 2020 hat die BaFin über 60.000.000 Euro an Bußgeldern an die Branche verhängt. Ist bei Greenwashing in jedem Fall die Intention vorhanden, ein Verbrechen zu begehen? Oder ist Greenwashing das Ergebnis eines Markts, welcher unter dem Regulierungsdruck anfängt zu bröckeln? Wie so oft liegt die Wahrheit wahrscheinlich irgendwo dazwischen.

Die Vorwürfe der Anwaltschaft im aktuellen Fall rund um die DWS Gruppe

„Nach Prüfung haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass entgegen den Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds, ESG Faktoren nur in der Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind“. In einer Vielzahl von Beteiligungen hätten Faktoren jedoch „keinerlei Beachtung gefunden“.

Damit steht der Vorwurf des Prospektbetrugs im Raum.

  • Lassen sich ESG-Kriterien überhaupt noch zu 100% feststellen?
  • Inwiefern macht es Sinn ein Finanzprodukt durch diese Kriterien zu filtern?
  • Können die angestrebten, positiven Auswirkungen dieser Regelungen wissenschaftlich belegt werden?

Diese Fragen können wir nicht beantworten.

Wir können jedoch helfen, die aufwändigen Dokumentationspflichten und Protokollforderungen zu digitalisieren, um dadurch die Prozesse erträglicher zu gestalten und das Fehlerrisiko erheblich zu reduzieren. Die bei dem aktuellen „Skandal“ behandelten ESG-Faktoren sind durch unser aktuelles Produkt-Update bereits in den Arbeitsprozess integriert. Die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz innerhalb der Geeignetheitserklärung zum Beispiel lässt sich so innerhalb weniger Klicks und Minuten erfassen.

Mit unserem Produkt CAMP haben wir die passende Lösung für die fortwährenden Herausforderungen von MiFID II. Für CAMP gibt es 2x im Jahr kostenfreie Updates um den Forderungen an die Branche -von Gesetzgeber und Markt- gerecht zu werden.

Wir wollen der Branche helfen die Last der Regulierungen zu stemmen!