Was ist MiFID II ?


MiFID II („Markets in Financial Instruments Directive”) — ist eine Weiterentwicklung der 2007 entwickelten EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID. Dieses 20.000 Seiten lange Dokument lässt sich als regulatorische Reaktion der EU auf die Finanzmarktkrise verstehen.

Ziel dieser Novelle ist es, Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) besser zu schützen. Im Rahmen der Richtlinien soll nicht nur dem Anleger Hilfe und Transparenz geboten werden, auch bei der Zulassung und Überwachung von Börsen (Organised Trading Facilities – OTF) wird weiter in den Markt eingegriffen. Die MiFID II Regulierungen sollen damit Rahmenbedingungen schaffen, welche weiterhelfen sollen, unlautere Finanzpraktiken aufzudecken oder zu beenden.

Die Inhalte der MiFID II Umsetzung kurz beschrieben:


    • Der Wertpapierhandel soll nur noch über offizielle Börsen geschehen.
    • Das sogenannte “Darkpooltrading, also der direkte Handel zwischen zwei anonymen Parteien, soll eingegrenzt werden.
    • Anleger müssen umfassend über die mit dem Finanzprodukt verbundenen Kosten, aufgeklärt werden.
    • Eine Geeignetheitsprüfung muss bei privaten Anlegern als Voraussetzung für den Erwerb eines Finanzproduktes durchgeführt werden.
    • Die telefonische Beratung muss aufgezeichnet und die Tonträger müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
    • Das Finanzprodukt muss permanent durch den Berater auf die bleibende Eignung hin geprüft werden.
    • Bei persönlicher Beratung muss ein genaues Protokoll, unterschrieben von Anleger und Berater durchgeführt werden.

MiFID II gilt definitionsgemäß für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, zentrale Gegenparteien und Drittlandfirmen, welche Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in der Europäischen Union ausführen und anbieten.

Was sind die Vorteile für den Anleger / Verbraucher?


MiFID II macht es erforderlich nur Finanzprodukte zu verkaufen, welche auch an die vorher ermittelten Bedürfnisse des Kunden angepasst sind. Hierfür müssen unter anderen eigene „Zielmärkte“ definiert werden. Diese legen fest, in welcher Gruppe ein potenzieller Kunde zu einem Finanzinstrument passt. Die Pflichten zur Zielmarktbestimmung richten sich sowohl an den Hersteller des Finanzproduktes als auch an den Vertreiber, also den Anlageberater. Neben den genannten Kriterien für die Bestimmung des Zielmarktes, spielen auch die Eigenschaften des Produkts eine Rolle. Je komplexer, desto detaillierter muss der Zielmarkt bestimmt werden. Der Vertreiber muss den Zielmarkt konkretisieren und dabei festlegen, über welche Dienstleistung ein bestimmtes Produkt angeboten werden kann.

Kriterien des Zielmarktes sind:


    • Anlegertyp,
    • vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen,
    • finanzielle Verlusttragfähigkeit,
    • Risikobereitschaft und Risiko-Renditeprofil,
    • Anlageziele und
    • Anlagehorizont.

MiFID II sorgt für erhöhte Ansprüche an den Vertrieb


Beim Verkauf bzw. bei der Beratung von Finanzprodukten spielt der Vertriebsapparat eine zentrale Rolle. Vom Vertrieb fordert MiFID II, dass er den vom Hersteller vorgegebenen Zielmarkt kritisch prüft, auf seinen Kundenstamm konkretisiert und dies in der Praxis umsetzt. Hersteller und Vertrieb müssen jeweils eine Strategie festlegen. Die MiFID II Vorgaben sehen in diesem Zusammenhang einen Informationsaustausch darüber vor, über welche Kundeninformationen der Vertrieb verfügen muss und über welche Dienstleistungen die Produkte vertrieben werden können. Im Vertrieb muss die unabhängige Beratung eindeutig von nicht unabhängiger Beratung unterschieden werden. Auch für die Annahme von Provisionen werden Beschränkungen festgelegt. In diesem Sinne führt MiFID II vereinheitlichte Bedingungen ein, welche für die Vermarktung und den Vertrieb bestimmter Finanzinstrumente unter genauen Umständen zu verbieten oder zu beschränken sind.

Mitarbeiterqualifikation / Kontrollpflicht


MiFID II zieht auch die Schrauben in Bezug auf die Anforderungen der Qualifikationen von Mitarbeitern an. So müssen Finanzportfolioverwalter bestimmte Vorgaben erfüllen. Gerade Vorkenntnisse und Branchenerfahrung spielen hier eine wichtige Rolle.

Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung treffen – im Gegensatz zu Anlageberatern – eigenständig Anlageentscheidungen für Kunden und sind dadurch ermächtigt, über Kundengelder zu verfügen. Durch diese Verantwortung setzt MiFID II gerade bei der Portfolioverwaltung auf strengere Vorgaben.

Der Finanzportfolioverwalter untersteht dadurch einer Kontrollpflicht. Er muss prüfen, ob alle Kriterien in Bezug auf die Beratung erfüllt sind, und muss diese genau dokumentieren. Auch hier entsteht Mehrarbeit, welche durch einen automatisierten Prozess erledigt werden kann. In unseren CRM-Systemen sind solche Genehmigungs-/Freigabeprozesse gang und gäbe. Diese lassen sich quasi nebenbei realisieren.

Die Einteilung in Risikoklassen


Durch MiFID II ist eine Einteilung in Risikoklassen notwendig. Hier müssen laut MiFID II Kapitalprodukte in sieben Risikoklassen eingeteilt werden:

    • Risikoklasse 1 – Sicherheit.
    • Risikoklasse 2 – Sicherheitsorientiert.
    • Risikoklasse 3 – Konservativ sicherheitsorientiert.
    • Risikoklasse 4 – Solide ertragsorientiert.
    • Risikoklasse 5 – Konservativ wachstumsorientiert.
    • Risikoklasse 6 – Wachstumsorientiert / spekulativ.
    • Risikoklasse 7 – Extrem spekulativ.

Das Ziel der Risikoklassen ist es, EU-Weit vergleiche zwischen Finanzprodukten zu ziehen. Außerdem ermöglicht es die Zuordnung von Kunden und deren Risikobereitschaft auf die jeweilige Klasse.

Die bürokratischen Probleme in der Umsetzung von MiFID II


Die scheinbar vorteilhaften Regulierungen mögen auf den ersten Blick für den Verbraucher mehr Transparenz schaffen (ob das faktisch der Fall ist, lässt sich aktuell laut Umfragen nicht bestätigen)  

  • 62 % der Kunden fühlen sich laut Studie der DK von der Fülle an Informationen überfordert. 
  • 71 % der Kunden wünschen sich, auf Aufklärungen / Informationen verzichten zu können.

Außerdem entsteht ein massiver bürokratischer Aufwand. Wir sehen aus 15 Jahren Praxiserfahrung in der Finanzbranche, welche Probleme auftreten. Aufgrund des enormen Umfangs, der Ausführlichkeit, der Verflechtung und Querverweise der regulatorischen Bestimmungen sowie der Durchführungsbestimmungen sind MiFID II Prozesse äußerst komplex und in ihrer Gesamtheit nur schwer zu erfassen. Dazu kommt, dass die Bestimmungen immer nur stufenweise eingeführt werden. Sind diese eingeführt, werden Sie teilweise wieder geändert. („Level 2-Maßnahmen“ sind permanenter Änderung unterworfen)

MiFID II – Ein bürokratischer Alptraum


Wie helfen wir unseren Kunden den Bürokratischen Aufwand zu minimieren?


Unser Produkt CAMP (Cloud-Asset-Management Plattform) ist eine Cloud-basierte Software. In Bezug auf die sich ständig ändernden Regularien besteht der größte Vorteil für unsere Nutzer darin, dass wir die Lösung entsprechend den Regularien permanent weiterentwickeln und Neuerungen mehrmals im Jahr ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Viele Anforderungen der MiFID 2 Richtlinie sind bereits enthalten. Im letzten Release kam z.B. die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz hinzu. Zusätzlich ergeben sich folgende Vorteile:

  • Papierersparnis: Kunden von CAMP können für die Erfüllung der MiFID 2 Vorgaben auf Papier verzichten. Warum?  Daten werden nicht mehr auf Papier, sondern digital erfasst. Damit liegen „Daten“ nicht als eingescannte Seiten (Bilder) in einem System, sondern als echte Datensätze, die somit auch auswertbar und anpassbar sind.
  • Einsparung enormer IT-Kosten: Warum? Unsere CRM-Anwendung CAMP aktualisiert sich halbjährlich neu. Musste man früher neue Software kaufen oder anpassen (lassen) und installieren (z.B. bei Maklerpools auf vielen hunderten Endgeräten), so läuft das nun über die Cloud. Völlig unbemerkt. Neue Richtlinien - Neue Funktionen - Neue Probleme - Neue Lösungen
  • Nachhaltiger Workflow: Warum? Keine Papierverschwendung, keine komplizierten Tools. Zentral aus der Cloud und einheitlich. Nachhaltig nicht nur in Bezug auf die Umwelt. Nachhaltig verankert als Cloud-Plattform für die Zukunft. Wir bauen ein Fundament, auf dem Sie den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.

Impressionen aus der Praxisanwendung


Die MiFID 2 Regulierung: Die Herausforderung im Privatkundengeschäft


Eine Aufzeichnungspflicht unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ein Alptraum für jegliche Form von Verkaufsprozess. Allein die Aufzeichnung stellt eine Hürde für jeden Vertragsabschluss dar. Vertriebsstellen haben eigene Work-Flows, theoretisch kann es passieren, dass sich jeder Maklerpool für eine individuelle Software-Lösung entscheidet. Wenn man nicht Plattformorientiert arbeitet, entsteht so ein softwareseitiges Desaster.

Ohne die § 34f GewO-Lizenz d (34d) darf niemand Finanzprodukte verkaufen. Aufgrund der oben beschriebenen Dokumentationspflichten ist -aktuell- ein schneller, effektiver Verkaufsprozess schlicht nicht möglich und steht dem praktischen Vertriebsgeschäft im Weg. Gerade die Pflicht- „Dokumente“, welche ein 34f-Berater dem Kunden aushändigen muss (und bestätigen lassen muss), sind schon eine Hürde für sich.

Genau hier setzen wir mit unserer Anwendung CAMP an. Mit unserer CRM-Lösung für die Finanzbranche digitalisieren wir die Beziehungen zwischen Fondsanbieter, Vertrieb und Investoren. In dieser Beziehung ist auch die Erfassung der MiFID 2 Dokumentation abgebildet. Innerhalb weniger Minuten lassen sich die geforderten Informationen mit dem Ausfüllen von branchenspezifischen Feldern erfassen. So lässt sich innerhalb von Minuten ein kompletter Datensatz für den WpHG-Bogen erfassen. Ist dieser erfasst, kann man Ihn automatisch für weitere Arbeitsschritte abrufen, anpassen und natürlich auch auswerten und falls doch gewünscht- auch ausdrucken.

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Wir zeigen Ihnen gerne, wie die digitale Transformation Ihres Unternehmens aussehen kann.

Wenn für Sie aufgrund der geforderten Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenz Gesprächsbedarf besteht oder generell Automatisierung & Digitalisierung auf Ihrer Agenda stehen, freue ich mich über einen Austausch oder ein kurzes Feedback!

Julian Licht

Product Owner CAMP


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